15.09.2010
15. Wahlperiode des Landtags Nordrhein Westfalen
Am 9. Juni 2010 trat das Plenum (Vollversammlung der 181 Landtagsabgeordneten) zu seiner konstituierenden Sitzung für die 15. Wahlperiode zusammen. Das Plenum des Landtags kommt etwa 30-mal pro Jahr zusammen. Plenarsitzungen sind stets öffentlich. In ihnen werden für die Öffentlichkeit sichtbar die parlamentarischen Entscheidungen getroffen. Diesen Entscheidungen sind oft monatelange Beratungen in den Fraktionen, in deren Arbeitskreisen, in den parlamentarischen Fachausschüssen und bei Expertenanhörungen vorausgegangen. Das Plenum ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Am 9. Mai 2010 wählten von 13,3 Millionen wahlberechtigten nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern 7,9 Millionen den 15. Landtag NRW. Das entsprach einer Wahlbeteiligung von 59,3 Prozent (Landtagswahl 2005: 63,0 Prozent). Die Wahlperiode dauert fünf Jahre und endet 2015. Im Landtag gibt es 181 Abgeordnete, davon 67 Abgeordnete der SPD.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen
Der Landtag besteht aus den von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens gewählten Abgeordneten. Er repräsentiert das Gesamtvolk des Landes. In NRW wird er alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer volljährig ist, das ist man mit 18 Jahren, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit wenigstens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt.
Für das passive Wahlrecht gelten die gleichen Bedingungen. Also: Wer wahlberechtigt ist, ist auch wählbar und hat damit das Recht, sich um einen Sitz im Landtag Nordrhein-Westfalen zu bewerben.
Plenum
Das Plenum ist die Vollversammlung der Abgeordneten. Es ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Mit seiner unmittelbaren Legitimation durch die Wahlentscheidung der wahlberechtigten Bevölkerung ist das Plenum das oberste politische Entscheidungsgremium. In dieser Vollversammlung der Abgeordneten konzentriert sich die parlamentarische Arbeit der nordrhein-westfälischen Volksvertretung.
Ort der Vollversammlung ist der Plenarsaal. Hier ist das Forum der Parlamentsdebatten; hier fallen die endgültigen Entscheidungen. Im Plenarsaal finden die Lesungen zu den Gesetzentwürfen und die Beratung der von den Abgeordneten eingebrachten Anträge statt. In Aktuellen Stunden, bei Großen Anfragen und Dringlichkeitsanträgen diskutiert der Landtag wichtige politische Themen. Im Plenum beantwortet die Landesregierung die Mündlichen Fragen der Abgeordneten, die im Rahmen der Kontrollfunktion des Landtags gestellt werden.
Das Plenum tagt grundsätzlich öffentlich und kommt etwa 30mal im Jahr zu Plenarsitzungen zusammen. Der Sitzungsdokumentarische Dienst schreibt wortgetreue Sitzungsberichte, die als offizielle Landtagsprotokolle erscheinen.
Wie jede moderne Organisation und jeder Betrieb arbeiten auch die modernen Parlamente streng arbeitsteilig. Das bedeutet für die Abgeordneten Spezialisierung auf zwei bis drei Fachgebiete. Stellvertretend für ihre Fraktion erarbeiten sie als jeweilige Experten in den Fachausschüssen ein Thema en détail. In den wöchentlichen Fraktionssitzungen wird die Arbeit der Fachausschüsse vorgestellt und politisch gewertet. Alle Abgeordneten kennen also bereits vor der Plenarsitzung das Für und Wider einer Gesetzesinitiative. Norbert Meesters ist stellvertretender Sprecher seiner Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und ebenfalls stellvertretender Sprecher im Kulturausschuss.
Die Plenarsitzung dient daher im Rahmen der Gesetzgebung vor allem der Information der Öffentlichkeit. Und diese Informationsvermittlung wird dann natürlich jeweils von denen vorgenommen, die am besten im Thema eingearbeitet sind: den Fachleuten aus dem Ausschuss. Andere Abgeordnete "nutzen" dann die Tagesordnungspunkte, die nicht ihr Spezialgebiet berühren, z.B. für Gespräche mit Bürgern und Staatssekretären zu einem konkreten politischen Problem, für eine allgemeinpolitische Diskussion mit einer Schülergruppe aus dem Wahlkreis oder für die Durchsicht ihres gut gefüllten Postfachs. "Mangelnde Präsenz" im Plenarsaal ist also kein Zeichen von Faulheit, sondern eigentlich von Fleiß.
© 2012 Norbert Meesters